Wo kommen wir hin, wenn die Behörde, die kontrolliert werden soll, selbst bestimmt, was gefragt werden darf?
Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises hat eine Anfrage der BSW-Kreistagsgruppe zur Verkehrskrise vollständig zurückgewiesen – mit der Begründung, sie enthalte zu viele Fragen und das Thema sei zu komplex. Die Gruppe hat deshalb heute Beschwerde bei der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Köln eingelegt.
Die BSW-Gruppe hatte dem Landrat am 7. August 2026 eine schriftliche Anfrage mit 33 Fragen zugeleitet. Es geht darin um die Beteiligung des Kreises an den Elektrischen Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises (SSB) und an der BRS Beteiligungsgesellschaft, um die finanziellen Folgen der Krise für den Kreishaushalt, um die Frage, wann der Kreis vom Zustand der Stadtbahnflotte erfahren hat, um den Zustand der Konrad-Adenauer-Brücke und um die Umsetzung der Kreistagsresolution vom 2. Juli 2026.
Am 18. August 2026 antwortete der Landrat, die Verwaltung könne die Anfrage „in der vorliegenden Form nicht beantworten“. Die Beantwortung „einer so hohen Anzahl an detaillierten Fragen“ führe zu erheblichem Mehraufwand; das Thema Nordbrücke erfordere „aufgrund der Komplexität einen hohen Verwaltungsaufwand“. Gestützt wird die Zurückweisung auf § 10 Absatz 2 Buchstabe c der Geschäftsordnung des Kreistages, wonach Anfragen zurückgewiesen werden dürfen, wenn ihre Beantwortung „offenkundig mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre“. Beantwortet wurde keine einzige Frage.
„Wer kontrolliert hier eigentlich wen?“
Für die BSW-Gruppe geht es damit um mehr als die eigenen Fragen. „Der Kreistag hat eine einzige Kernaufgabe gegenüber der Verwaltung: Er kontrolliert sie“, sagt Frank Kemper von der BSW-Kreistagsgruppe. „Aber wo kommen wir hin, wenn ausgerechnet die Behörde, die kontrolliert werden soll, selbst darüber befindet, was wir fragen dürfen und in welchem Umfang? Dann kontrolliert am Ende die Verwaltung den Kreistag und nicht umgekehrt.“
Die Kreisordnung weist die Aufgabe eindeutig zu: Der Kreistag „überwacht die Durchführung seiner Beschlüsse sowie den Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten“ (§ 26 Absatz 2). Wer dieses Recht ausübt, ist auf Auskünfte angewiesen – und über deren Umfang entscheidet nach dem Schreiben vom 18. August derjenige, der Auskunft geben soll.
„Die Begründung dreht das Kontrollrecht um“
„Die Nordbrücke ist weg, 60 von 75 Stadtbahnen stehen still, die rechte Rheinstrecke ist bis Dezember dicht, und 64.598 Menschen aus dem Kreis müssen jeden Tag trotzdem nach Bonn“, sagt Kemper. „Wer in dieser Lage sagt, das Thema sei zu komplex für Antworten, hat das Verhältnis von Bedeutung und Aufwand genau umgedreht. Eine Angelegenheit von außerordentlicher Bedeutung lässt außerordentliche Fragen nicht nur zu – sie macht sie zwingend.“
Die Gruppe verweist darauf, dass die Kreisordnung selbst die Bedeutung einer Sache zum Maßstab macht: Der Kreistag entscheidet über die Angelegenheiten, die „ihrer Bedeutung nach“ einer Entscheidung bedürfen, und ist über „alle wichtigen Angelegenheiten“ zu unterrichten. § 26 Absatz 4 der Kreisordnung bestimmt ohne jede Einschränkung: „Der Landrat ist verpflichtet, einem Kreistagsmitglied auf Verlangen Auskunft zu erteilen.“
„Nach der Logik dieses Schreibens wäre das Fragerecht bei Routinevorgängen am stärksten und in der Krise am schwächsten“, so Kemper. „Das kann nicht das Gesetz sein.“
Die Begründung trägt nicht einmal für sich selbst
Die BSW-Gruppe hält die Aufwandsbegründung auch in der Sache für nicht tragfähig. Das Schreiben stützt sich darauf, die Beantwortung erfordere „eine zeitintensive Recherche und Koordination über mehrere Fachbereiche hinweg“. Das ist die einzige Tatsachenbehauptung des Schreibens – und sie trifft für einen erheblichen Teil der Fragen erkennbar nicht zu. Die Fragen zur Beteiligung liegen bei der Beteiligungsverwaltung und der Kämmerei, also in einem Zuständigkeitsbereich. Die Fragen 13 bis 15 betreffen die Rechtsauffassung des Kreises und sein eigenes Handeln – da ist nichts zu recherchieren. Die Fragen 27 sowie 29 bis 33 knüpfen an Vorgänge an, die die Verwaltung selbst geführt hat: ihre eigene Antwort vom 16. Juni 2026, ihre eigene Vorlage vom 16. Juli 2026, die Resolution des Kreistages vom 2. Juli 2026, die der Landrat in Berlin übergeben hat.
„Wenn die Begründung für einen großen Teil der Fragen nicht stimmt, kann sie nicht die Zurückweisung aller Fragen tragen“, sagt Kemper.
Hätte der Landrat von sich aus informiert, hätte niemand fragen müssen
Die Gruppe erhebt in ihrer Beschwerde einen zweiten Vorwurf. Nach § 26 Absatz 2 der Kreisordnung ist der Kreistag „durch den Landrat über alle wichtigen Angelegenheiten der Kreisverwaltung zu unterrichten“. Und nach § 113 Absatz 5 der Gemeindeordnung, der über die Kreisordnung auch für Kreise gilt, haben die Vertreter des Kreises in Aufsichtsgremien das Vertretungsorgan „über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten“.
„Diese Unterrichtungspflicht ist eine Bringschuld, keine Holschuld“, sagt Kemper. „Der Kreis ist Miteigentümer der stillgelegten Fahrzeuge und trägt jedes Jahr 9,76 Millionen Euro für die Stadtbahn. Wäre der Landrat seiner Pflicht nachgekommen, hätten wir diese 33 Fragen nie stellen müssen. Erst wird nicht informiert, dann sind die Fragen dazu zu aufwendig.“
Der Hinweis auf den Ausschuss reicht nicht
Der Landrat verweist in seinem Schreiben darauf, dass in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Verkehr am 22. September 2026 „zum Thema Bonner Nordbrücke und Stadtbahnwagen informiert“ werde. Dieser Tagesordnungspunkt geht auf einen Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNEN vom 7. August 2026 zurück; dort soll die Geschäftsführung der SWB Bus und Bahn über die Fahrzeugausfälle und das Wartungskonzept berichten.
„Das ist gut und richtig, aber es beantwortet unsere Fragen nicht“, so Kemper. „Ein Unternehmen berichtet dort über sich selbst. Wir fragen aber danach, was der Kreis wann wusste, was er getan hat und was ihn das kostet.“
Hinzu kommt ein sehr praktisches Problem: Weder Michael Otter noch Frank Kemper gehören dem Ausschuss für Planung und Verkehr an. Der Auskunftsanspruch aus § 26 Absatz 4 der Kreisordnung steht ihnen aber als Kreistagsmitgliedern zu.
„Wir müssten uns freinehmen, um einer Sitzung beizuwohnen, der wir nicht angehören – und zwar ohne vorher zu wissen, ob unsere Fragen dort überhaupt vorkommen“, sagt Kemper. „Nachlesen können wir es auch nicht: Die Niederschrift liegt erst Wochen später vor. Das ist kein Ersatz für eine schriftliche Antwort, das ist eine Vertröstung.“
Eine Frage, die besonders unbequem ist
Zu den zurückgewiesenen Fragen gehört auch die nach der Vertretung des Kreises in den Aufsichtsgremien. Der Rhein-Sieg-Kreis hält 49,9 Prozent der SSB und trug 2024 rund 55,7 Prozent des auszugleichenden Ergebnisses – im Aufsichtsrat der SWB Bus und Bahn, wo über Instandhaltung und Flottenpolitik entschieden wird, sitzt er nicht. Nach § 113 Absatz 3 der Gemeindeordnung ist eine Gebietskörperschaft verpflichtet, auf ein Entsenderecht hinzuwirken – ausdrücklich auch bei mittelbaren Beteiligungen. Frage 14 der Anfrage lautet, wann und in welcher Form der Kreis dieser Pflicht nachgekommen ist.
„Das ist die Frage, auf die wir am meisten gespannt waren – und sie ist mit allen anderen zusammen abgeräumt worden“, sagt Kemper. „Nach unserem Eindruck soll diese Lücke zwischen Zahlen und Mitreden nicht zu groß werden. Belegen können wir das nicht, denn genau danach haben wir gefragt. Wer auf die Frage, was er unternommen hat, gar nicht antwortet, macht die Vermutung allerdings nicht kleiner.“
Was die Gruppe von der Kommunalaufsicht erwartet
Die Beschwerde regt an, dass die Bezirksregierung Köln sich über den Vorgang unterrichtet, gegenüber dem Landrat auf eine Beantwortung hinwirkt und klarstellt, dass eine Anfrage weder allein wegen der Zahl der Fragen noch wegen der Bedeutung und Komplexität ihres Gegenstandes zurückgewiesen werden darf. Ein Kommunalverfassungsstreitverfahren behält sich die Gruppe vor.
Ausdrücklich richtet sich die Beschwerde nicht gegen einzelne Beschäftigte der Kreisverwaltung. „Uns geht es nicht um Personen und auch nicht um einen Streit ums Prinzip“, sagt Kemper. „Das Schreiben ging nachrichtlich an alle Fraktionen und Gruppen im Kreistag. Wenn das so stehen bleibt, gilt es künftig für jede Anfrage von jeder Seite des Hauses. Deshalb muss es geklärt werden.“
Der Wortlaut der Anfrage, der Zurückweisung und der Beschwerde: verkehr.bsw-vg.nrw/beschwerde.html

