Autor: roman

  • EU-Bürokratie öffnet Seuchenherden Tür und Tor

    EU-Bürokratie öffnet Seuchenherden Tür und Tor

    Während die Bürger mit steigenden Abgaben belastet werden, braut sich im Untergrund ein Problem zusammen, das jeden von uns treffen kann. Seit dem 1. Januar ist es in Deutschland aufgrund von EU-Richtlinien faktisch verboten, Ratten dort vorbeugend zu bekämpfen, wo sie sich am wohlsten fühlen: An Müllplätzen, in der Kanalisation und im Umfeld öffentlicher
    Einrichtungen. Das BSW schlägt Alarm. Was am grünen Tisch in Brüssel als „Umweltschutz“ verkauft wird, entpuppt sich in der Praxis als Konjunkturprogramm für Schädlinge.

    Das Ende der Sicherheit

    Jahrzehntelang galt in der Hygiene das Prinzip: Wehret den Anfängen. Köderboxen sorgten dafür, dass einzelne Ratten eliminiert wurden, bevor sie sich vermehren konnten. Damit ist Schluss. Die neuen Vorschriften zwingen Kammerjäger und Kommunen zum Abwarten. Gift darf erst ausgelegt werden, wenn der Befall nachgewiesen ist. „Das ist, als würde man die Feuerwehr erst rufen dürfen, wenn das Haus bereits lichterloh brennt, statt Rauchmelder zu installieren“, kritisiert Roman Engelberth (BSW).

    Ratten im Sandkasten? EU nimmt Risiken für Kinder in Kauf

    Besonders brisant ist die Lage an unseren Schulen und Kindergärten. Bisher sorgten versteckte Sicherheitsboxen dafür, dass Ratten gar nicht erst in die Nähe von spielenden Kindern kamen. Diese unsichtbare Schutzmauer wurde nun eingerissen. Die neue Doktrin „Erst zählen, dann handeln“ ist in sensiblen Bereichen fahrlässig. „Müssen wir erst warten, bis Rattenkot im Sandkasten der Kita gefunden wird, bevor wir handeln dürfen?“, fragt Engelberth. „Hier wird der theoretische Umweltschutz über die Gesundheit unserer Kinder gestellt. Ein bürokratisches Experiment auf dem Rücken der Kleinsten ist für uns als BSW nicht hinnehmbar.“

    Biologische Zeitbombe

    Die Folgen dieser bürokratischen Fehlleistung sind absehbar. Ein einziges Rattenpaar kann theoretisch bis zu 1.000 Nachkommen pro Jahr zeugen. Durch das Verbot der Dauerbeköderung schenken wir den Nagern genau die Zeit, die sie brauchen, um ihre Populationen explosionsartig zu vermehren. Wenn der Schädlingsbekämpfer endlich eingreifen darf, hat er es nicht mehr mit einem einzelnen Tier zu tun, sondern mit einer Kolonie. Die Leidtragenden sind wir alle: Es drohen Hygienerisiken auf Spielplätzen, in der Gastronomie und Schäden an der Infrastruktur.

    Gefahr auch für die Natur

    Besonders absurd: Was dem Schutz von Wildtieren dienen soll, kehrt sich ins Gegenteil. Explodierende Rattenpopulationen bleiben nicht in den Kanälen. Sie drängen in Gärten und Wälder
    und fallen dort als aggressive Räuber über die Gelege heimischer Vögel und Amphibien her. Der EU-Amtsschimmel trampelt hier den lokalen Artenschutz nieder.

    Kostenfalle für den Bürger

    Statt effizienter Köder müssen nun auch teure, personalintensive Überwachungssysteme finanziert werden. Diese Mehrkosten werden unweigerlich beim Gebührenzahler landen. Das BSW fordert: Schluss mit der weltfremden Regulierungswut. Hygiene und Gesundheitsschutz der Bevölkerung müssen Vorrang vor theoretischen EU-Modellen haben. Wir brauchen pragmatische Lösungen vor Ort, keine Anweisungen aus dem Elfenbeinturm.


    Bild von Andrey_and_Olesya auf Pixabay

  • Die 58-Millionen-Euro-Lüge: Warum der Rettungsdienst wirklich so teuer ist

    Die 58-Millionen-Euro-Lüge: Warum der Rettungsdienst wirklich so teuer ist

    Die Nachricht, dass die Eintreibung der horrenden Rettungsdienstgebühren vorerst gestoppt ist, ging Ende Januar durch die Presse. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs. Eine Anfrage des BSW hat nun Dokumente ans Licht gebracht, die zeigen: Das Gebühren-Desaster ist kein Unfall, sondern das Ergebnis jahrelanger politischer Verweigerung.

    Wer wissen will, warum der Rettungswagen im Rhein-Sieg-Kreis über 1.200 Euro kosten soll, muss einen Blick in die Buchhaltung werfen. Die Verwaltung hat uns auf Nachfrage die Zahlen offenlegen müssen. Das Ergebnis ist schockierend:

    2015 waren es noch 15.013.370 Euro Gesamtkosten, die bis 2025 auf prognostizierte 57.890.334 Euro steigen.

    Innerhalb von zehn Jahren haben sich die Kosten fast vervierfacht. Inflation und Personalmangel allein können das nicht erklären.

    Der eigentliche Skandal verbirgt sich in einer kurzen Antwort auf unsere Frage Nr. 5. Wir wollten wissen: „Wurde im Vergleich geprüft, was ein Betrieb des Rettungsdienstes durch eigenes Personal kosten würde?“ Die Antwort des Landrats: „Nein, ein solcher Vergleich wurde bisher nicht angestellt.“

    Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Der Kreis gibt fast 60 Millionen Euro Steuer- und Gebührengelder aus, vergibt Aufträge an externe Firmen und Hilfsorganisationen, hat aber noch nie geprüft, ob er die Leistung selbst nicht günstiger erbringen könnte. Dabei machen es Städte wie Troisdorf vor: Dort organisiert die Kommune den Rettungsdienst selbst, die Gebühren sind stabil und für den Patienten fallen keine Eigenanteile an.

    Die Antwort der Verwaltung zeigt auch, dass man im Kreishaus früh Bescheid wusste. Bereits im Juni 2025 gab es den ersten Schriftverkehr mit den Krankenkassen, die signalisierten: Wir zahlen das nicht alles. Doch vor der Kommunalwahl im September blieb es still. Damit steht der Verdacht im Raum, dass diese Informationen der Öffentlichkeit vor der Kommunalwahl bewußt vorenthalten wurden. Die jetzige Aussetzung der Gebühren bis zum Sommer 2026 ist nur eine Notbremse, weil der öffentliche Druck zu groß wurde. Sie ändert nichts daran, dass das System Rhein-Sieg-Kreis unwirtschaftlich ist.

    Michael Otter und die Gruppe BSW im Kreistag fordern Konsequenzen aus diesem Eingeständnis. Es darf keine Tabus mehr geben: Die Rekommunalisierung des Rettungsdienstes muss jetzt seriös durchgerechnet werden. Wir brauchen Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand, statt blinder Marktgläubigkeit auf Kosten der Kranken und Verletzten.

    Bild von Ingo Kramarek auf Pixabay

  • Rettungsdienst-Gebühren explodieren: Eine Chronik des angekündigten Scheiterns

    Rettungsdienst-Gebühren explodieren: Eine Chronik des angekündigten Scheiterns

    Ein Bericht über die Kostenfalle der Privatisierung, eine ignorierte Warnung und warum Städte wie Troisdorf heute besser dastehen als der Kreis.

    Wer ab dem 1. Januar 2026 im Zuständigkeitsbereich des Rhein-Sieg-Kreises einen Rettungswagen ruft, verursacht durchschnittliche Kosten in Höhe von 1.207 Euro, von denen der Betroffene ab 01.01.2026 rund 30% selber zahlen soll. 

    Das ist nicht nur völlig unsozial, es ist auch ein ein historischer Höchststand. Zum Vergleich: In der Stadt Troisdorf, die ihren Rettungsdienst selbst organisiert, kostet derselbe Einsatz nur 935,10 Euro, ein Eigenanteil für die Betroffenen ist dabei in Troisdorf nicht vorgesehen.

    Dieser Preisunterschied von fast 300 Euro pro Fahrt ist kein Zufall. Er ist das direkte Ergebnis einer politischen Fehlentscheidung, vor der wir bereits vor über einem Jahrzehnt gewarnt haben.

    Die Ursache: „Markt“ statt Daseinsfürsorge

    In der aktuellen Beschlussvorlage des Kreises wird die Ursache deutlich. Als Hauptgrund für die Kostensteigerungen nennt die Verwaltung u. a. schwarz auf weiß die „durch Neuausschreibung bedingten gestiegene Kosten“. Die Idee war: Der Kreis stellt Wache und Fahrzeuge, ein externer Anbieter stellt das Personal.

    Anders als Troisdorf, Hennef oder Königswinter, die auf kommunale Eigenbetriebe (also mit eigenem Personal) oder direkte Kooperationen setzen, hat der Rhein-Sieg-Kreis die operative Durchführung „vollständig auf Hilfsorganisationen und einen anderen Leistungserbringer übertragen“. Damit also verzichtete der Rhein-Sieg-Kreis auf das kostenbremsende Vorhalten von Personal. So konnten die Anbieter in den Ausschreibungen gegenüber dem Kreis die Preise diktieren.

    Rückblick: Die Warnung

    Um das heutige Desaster zu verstehen, muss man zurückblicken. Vor der großen Ausschreibungswelle vertrat die Kreisverwaltung die feste Rechtsauffassung, man sei durch europäisches Wettbewerbsrecht zwingend verpflichtet, den Rettungsdienst europaweit auszuschreiben.

    Bereits im Jahr 2013 stellten sich die heutigen Kreistagsmitglieder des BSW gegen diesen Kurs. Die Position war klar: Der Rettungsdienst gehört zur Daseinsfürsorge und nicht auf den freien Markt. Wir forderten damals, die Ausschreibung zu stoppen oder zumindest zu verschieben.

    Wir argumentierten, dass eine Ausschreibung große Risiken birgt:

    • Verlust der kommunalen Kontrolle.
    • Kostensteigerungen durch Gewinnmargen privater Anbieter.
    • Zerschlagung gewachsener Strukturen.

    Die damalige Mehrheit im Kreistag (CDU/Grüne) und die Verwaltung wischten diese Bedenken vom Tisch. Unsere Haltung wurde als „unverantwortlich“ und „rechtlich nicht haltbar“ diffamiert. Man behauptete, nur die Ausschreibung könne den Kreis vor Klagen schützen – eine Fehleinschätzung mit teuren Folgen für die Patienten, wie sich heute zeigt.

    Jahre später bestätigte die höchste europäische Rechtsprechung unsere damalige Haltung. Im sogenannten „Solingen-Urteil“ (Rechtssache C-465/17) stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2019 klar: Die sogenannte Bereichsausnahme gilt.

    Das bedeutet: Öffentliche Auftraggeber sind nicht gezwungen, Rettungsdienstleistungen europaweit auszuschreiben, wenn diese von gemeinnützigen Organisationen erbracht werden. Der Rettungsdienst ist Teil der Gefahrenabwehr und darf direkt vergeben werden, um Qualität und Kontinuität zu sichern. Die Rechtsauffassung, mit der der Rhein-Sieg-Kreis uns damals in die Privatisierung drängte, war schlichtweg falsch.

    Doch der Zug war abgefahren. Der Kreis hatte sich bereits in das Korsett der Ausschreibungen begeben. Die Strukturen waren geschaffen, und das Zurückdrehen ist nun, da man sich vollständig von externen Dienstleistern abhängig gemacht hat, extrem schwierig und teuer.

    Die Quittung zahlen die Patienten

    Die Folgen dieser verfehlten Politik spüren wir heute im Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger:

    Kostenexplosion:

    Die Gebühren im Kreis sind nicht mehr konkurrenzfähig. Während Troisdorf dank eigener Strukturen und Einvernehmen mit den Krankenkassen stabile Sätze bietet, muss der Kreis alte Defizite in Millionenhöhe und neue Risikoaufschläge auf die Gebühren umlegen.

    Konflikt mit den Kassen:

    Weil die Kosten durch die Ausschreibungsergebnisse so hoch sind, weigern sich die Krankenkassen, diese voll zu tragen. Es besteht kein Einvernehmen mehr. Das Risiko für „Fehlfahrten“ (ca. 8 Mio. Euro pro Jahr) will niemand übernehmen.

    Patienten als Zahler:

    Die Verwaltung kündigt an, die Differenzbeträge, die die Krankenkassen nicht zahlen, direkt bei den Patienten einzutreiben. Wer den Rettungsdienst zukünftig benötigt, bleibt auf hunderten Euro sitzen.

    Die aktuelle Gebührenkatastrophe im Rhein-Sieg-Kreis ist der Beweis, dass Privatisierung und Markgläubigkeit im Rettungswesen gescheitert sind. Diejenigen, die damals als „Risiko“ dargestellt wurden, haben die Gefahr korrekt vorhergesehen. Diejenigen, die damals die Ausschreibung als „alternativlos“ durchgepeitscht haben (CDU, Grüne, FDP), tragen die Verantwortung für die heutige Gebührenexplosion.

    Das BSW fordert eine Rückkehr zur Vernunft: Der Rettungsdienst muss langfristig wieder rekommunalisiert oder über echte Bereichsausnahmen an gemeinnützige Partner gebunden werden – ohne den preistreibenden Wettbewerb, der am Ende nur den Patienten schadet.

    Dieser Bericht basiert auf den offiziellen Vorlagen des Rhein-Sieg-Kreises zur Gebührenkalkulation 2026 und historischen Dokumenten zur Kreistagspolitik.

    Bild von Chris auf Pixabay

  • Das BSW Rhein-Sieg lädt ein!

    Das BSW Rhein-Sieg lädt ein!


    Windräder statt Arbeitsplätze in Eitorf?

    Das BSW Rhein-Sieg lädt zur Diskussion, über die wirtschaftliche Zukunft, den Verlust von Arbeitsplätzen und den geplanten massiven Ausbau der Windkraft in Eitorf, ein.

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