Rettungsdienst-Gebühren explodieren: Eine Chronik des angekündigten Scheiterns

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Ein Bericht über die Kostenfalle der Privatisierung, eine ignorierte Warnung und warum Städte wie Troisdorf heute besser dastehen als der Kreis.

Wer ab dem 1. Januar 2026 im Zuständigkeitsbereich des Rhein-Sieg-Kreises einen Rettungswagen ruft, verursacht durchschnittliche Kosten in Höhe von 1.207 Euro, von denen der Betroffene ab 01.01.2026 rund 30% selber zahlen soll. 

Das ist nicht nur völlig unsozial, es ist auch ein ein historischer Höchststand. Zum Vergleich: In der Stadt Troisdorf, die ihren Rettungsdienst selbst organisiert, kostet derselbe Einsatz nur 935,10 Euro, ein Eigenanteil für die Betroffenen ist dabei in Troisdorf nicht vorgesehen.

Dieser Preisunterschied von fast 300 Euro pro Fahrt ist kein Zufall. Er ist das direkte Ergebnis einer politischen Fehlentscheidung, vor der wir bereits vor über einem Jahrzehnt gewarnt haben.

Die Ursache: „Markt“ statt Daseinsfürsorge

In der aktuellen Beschlussvorlage des Kreises wird die Ursache deutlich. Als Hauptgrund für die Kostensteigerungen nennt die Verwaltung u. a. schwarz auf weiß die „durch Neuausschreibung bedingten gestiegene Kosten“. Die Idee war: Der Kreis stellt Wache und Fahrzeuge, ein externer Anbieter stellt das Personal.

Anders als Troisdorf, Hennef oder Königswinter, die auf kommunale Eigenbetriebe (also mit eigenem Personal) oder direkte Kooperationen setzen, hat der Rhein-Sieg-Kreis die operative Durchführung „vollständig auf Hilfsorganisationen und einen anderen Leistungserbringer übertragen“. Damit also verzichtete der Rhein-Sieg-Kreis auf das kostenbremsende Vorhalten von Personal. So konnten die Anbieter in den Ausschreibungen gegenüber dem Kreis die Preise diktieren.

Rückblick: Die Warnung

Um das heutige Desaster zu verstehen, muss man zurückblicken. Vor der großen Ausschreibungswelle vertrat die Kreisverwaltung die feste Rechtsauffassung, man sei durch europäisches Wettbewerbsrecht zwingend verpflichtet, den Rettungsdienst europaweit auszuschreiben.

Bereits im Jahr 2013 stellten sich die heutigen Kreistagsmitglieder des BSW gegen diesen Kurs. Die Position war klar: Der Rettungsdienst gehört zur Daseinsfürsorge und nicht auf den freien Markt. Wir forderten damals, die Ausschreibung zu stoppen oder zumindest zu verschieben.

Wir argumentierten, dass eine Ausschreibung große Risiken birgt:

  • Verlust der kommunalen Kontrolle.
  • Kostensteigerungen durch Gewinnmargen privater Anbieter.
  • Zerschlagung gewachsener Strukturen.

Die damalige Mehrheit im Kreistag (CDU/Grüne) und die Verwaltung wischten diese Bedenken vom Tisch. Unsere Haltung wurde als „unverantwortlich“ und „rechtlich nicht haltbar“ diffamiert. Man behauptete, nur die Ausschreibung könne den Kreis vor Klagen schützen – eine Fehleinschätzung mit teuren Folgen für die Patienten, wie sich heute zeigt.

Jahre später bestätigte die höchste europäische Rechtsprechung unsere damalige Haltung. Im sogenannten „Solingen-Urteil“ (Rechtssache C-465/17) stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2019 klar: Die sogenannte Bereichsausnahme gilt.

Das bedeutet: Öffentliche Auftraggeber sind nicht gezwungen, Rettungsdienstleistungen europaweit auszuschreiben, wenn diese von gemeinnützigen Organisationen erbracht werden. Der Rettungsdienst ist Teil der Gefahrenabwehr und darf direkt vergeben werden, um Qualität und Kontinuität zu sichern. Die Rechtsauffassung, mit der der Rhein-Sieg-Kreis uns damals in die Privatisierung drängte, war schlichtweg falsch.

Doch der Zug war abgefahren. Der Kreis hatte sich bereits in das Korsett der Ausschreibungen begeben. Die Strukturen waren geschaffen, und das Zurückdrehen ist nun, da man sich vollständig von externen Dienstleistern abhängig gemacht hat, extrem schwierig und teuer.

Die Quittung zahlen die Patienten

Die Folgen dieser verfehlten Politik spüren wir heute im Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger:

Kostenexplosion:

Die Gebühren im Kreis sind nicht mehr konkurrenzfähig. Während Troisdorf dank eigener Strukturen und Einvernehmen mit den Krankenkassen stabile Sätze bietet, muss der Kreis alte Defizite in Millionenhöhe und neue Risikoaufschläge auf die Gebühren umlegen.

Konflikt mit den Kassen:

Weil die Kosten durch die Ausschreibungsergebnisse so hoch sind, weigern sich die Krankenkassen, diese voll zu tragen. Es besteht kein Einvernehmen mehr. Das Risiko für „Fehlfahrten“ (ca. 8 Mio. Euro pro Jahr) will niemand übernehmen.

Patienten als Zahler:

Die Verwaltung kündigt an, die Differenzbeträge, die die Krankenkassen nicht zahlen, direkt bei den Patienten einzutreiben. Wer den Rettungsdienst zukünftig benötigt, bleibt auf hunderten Euro sitzen.

Die aktuelle Gebührenkatastrophe im Rhein-Sieg-Kreis ist der Beweis, dass Privatisierung und Markgläubigkeit im Rettungswesen gescheitert sind. Diejenigen, die damals als „Risiko“ dargestellt wurden, haben die Gefahr korrekt vorhergesehen. Diejenigen, die damals die Ausschreibung als „alternativlos“ durchgepeitscht haben (CDU, Grüne, FDP), tragen die Verantwortung für die heutige Gebührenexplosion.

Das BSW fordert eine Rückkehr zur Vernunft: Der Rettungsdienst muss langfristig wieder rekommunalisiert oder über echte Bereichsausnahmen an gemeinnützige Partner gebunden werden – ohne den preistreibenden Wettbewerb, der am Ende nur den Patienten schadet.

Dieser Bericht basiert auf den offiziellen Vorlagen des Rhein-Sieg-Kreises zur Gebührenkalkulation 2026 und historischen Dokumenten zur Kreistagspolitik.

Bild von Chris auf Pixabay

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